Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 1853 Inkrafttreten: 1977-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1977-09-29 BGBl-Id: bgbl1-1977-65-1
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Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 5: Neue Fassung für die Bedingungen von Gruppen in offener Sprache
- § 3 Abs. 6: Absatz 6 wird gestrichen
- § 3 Abs. 7: Neue Fassung für die Definition der geheimen Sprache
- § 3 Abs. 8: Neue Fassung für die Definition der geheimen Sprache
- § 4 Abs. 7 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 6 Abs. 3: Neue Fassung für die Gebührenberechnung
- § 6 Abs. 4 und 5: Absätze 4 und 5 werden gestrichen
- § 8: Dienstvermerk 'D' wird zu 'URGENT'
- § 10: Gesamter Absatz wird gestrichen
- § 11: Neue Fassung für die Gebührenpflichtigen Dienstvermerke
- § 13 Abs. 3: Neue Fassung für die gebührenpflichtigen Dienstvermerke
- § 13a: Neuer Abschnitt für Seefunkbriefe
- § 16: Neue Fassung für telegrafische Anschriftenänderung und Auskunftsverlangen
- § 17: Neue Fassung für die Zurückziehung von Telegrammen
- § 18: Mehrere Änderungen an verschiedenen Absätzen
- § 19 Abs. 2: Änderung der Verweisnummer
- § 22: Mehrere Änderungen an verschiedenen Absätzen
- Anlage A - Telegrammgebührenvorschriften: Mehrere Änderungen an verschiedenen Nummern
- Anlage B - Gebührenpflichtige Dienstvermerke: Neue Fassung für die Gebührenpflichtigen Dienstvermerke