Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 389 Inkrafttreten: 1978-02-28 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1978-03-11 BGBl-Id: bgbl1-1978-13-9
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- § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2: als unvereinbar mit dem Grundgesetz und nichtig erklärt, soweit es die Einführung einer Sexualerziehung nach den Richtlinien für die Sexualerziehung in den Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg vom Jahre 1970 der Schulbehörde überließ