Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 681 Inkrafttreten: 1979-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1978-06-16 BGBl-Id: bgbl1-1978-29-1
459 B
459 B
Stellen dieser Station
- § 10 Abs. 2: Neue Regelung für Erstattung von Gebühren bei verloren gegangen oder beschädigten Sendungen
- § 26: Neue Regelung für Postgut
- § 28 Abs. 5: Anpassung der Zahlenwerte
- § 33 Abs. 1: Neue Regelung für Eilbotenzustellung
- § 34 Abs. 4: Neue Regelung für Zustellung von Luftpostpaketen
- § 35: Neue Regelung für Schnellsendungen
- § 52 Abs. 5: Erweiterung der Personen, die Sendungen entgegennehmen können