Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 273 Inkrafttreten: 1976-02-13 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1976-02-13 BGBl-Id: bgbl1-1976-15-1
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Stellen dieser Station
- § 7: Neue Bestimmungen zur Feststellung des Ausgleichspflichtigen
- § 8: Neue Bestimmungen zur Fälligkeit und Zahlung des Ausgleichsbetrages
- § 9: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen
- § 10: Neue Bestimmungen zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen in Ersatz- und Ergänzungsgebieten, Anpassungsgebieten und Entwicklungsbereichen