Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363 Inkrafttreten: 1965-12-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-09-22 BGBl-Id: bgbl1-1965-53-5
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GWB — 1965-09-22
- Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
- Inkrafttreten: 1965-12-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/53#page=15
- Kurz: Das Gesetz ändert das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere durch Einführung neuer Bestimmungen zur Rationalisierung und Spezialisierung sowie Anpassungen an die Kartellbehörde.
Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 1: Neue Fassung für die Regelung, wann § 1 nicht gilt, insbesondere für die Anmeldung von Normen und Typen
- § 5 Abs. 2 Satz 3: Streichung des dritten Satzes im Absatz 2
- § 5 a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung von § 1 auf Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung regelt
- § 9 Abs. 2: Neue Fassung für die Anmeldepflicht bei Verträgen und Beschlüssen
- § 10 Abs. 1: Neue Fassung für die Bekanntmachungspflicht im Bundesanzeiger
- § 12 Abs. 1: Erweiterung der Verweisungen auf § 5 a
- § 16 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung für die Angaben bei Anmeldungen
- § 16 Abs. 5 und 6: Einfügung von neuen Absätzen zur Führung des Preisbindungsregisters
- § 17 Abs. 1: Neue Fassung für die Voraussetzungen der Verpflichtung zur Preisbindung
- § 18: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Verträgen zwischen Unternehmen
- § 22 Abs. 3: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen
- § 23: Neue Fassung für die Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 24: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Zusammenschlüssen
- § 38: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Empfehlungen
- § 39: Neue Fassung für die Strafbestimmungen
- § 44: Neue Fassung für die Bestimmungen zur Bußgeldverhängung
- § 48 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Verweisung auf die Einspruchsabteilungen
- § 433 Abs. 1: Streichung der Worte 'und die Einspruchsbefugnisse'
- § 433 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'und der Einspruchsbefugnisse'
- § 52 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz: Ersetzung der Worte 'dem Einspruch' durch 'der Beschwerde'
- § 52 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz: Ersetzung der Worte 'der Einspruch' durch 'die Beschwerde'
- § 52 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'ein Einspruch' durch 'eine Beschwerde'
- § 53 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Entscheidung der Kartellbehörde in den Fällen des § 22 regelt
- § 56: Ersetzung der Verweisung auf '§ 18 Abs. 1, § 22 Abs. 4' durch '§§ 18, 22 Abs. 4'
- § 58 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Verweisung auf '§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 oder § 5 Abs. 1' durch '§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 oder § 5 a Abs. 3'
- § 58 Abs. 1 Nr. 3: Streichung von Nummer 3
- § 58 Abs. 1 Nr. 4: Neue Fassung für Nummer 4
- § 59 bis 61: Streichung der §§ 59 bis 61
- § 62 Abs. 1: Neue Fassung für Absatz 1
- § 63 Abs. 1 Nr. 2: Neue Fassung für Nummer 2
- § 65 Abs. 1: Neue Fassung für Absatz 1
- § 70 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'und den Einspruchsentscheid'
- Vierter Teil, Zweiter Abschnitt: Neue Fassung für den Zweiten Abschnitt des Vierten Teils
- § 90 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Verweisung auf '§§ 1 bis 5' durch '§§ 1 bis 5 a'
- § 92, 93 Abs. 1: Ersetzung der Worte '§ 81 Abs. 1' durch '§ 82 Abs. 1, § 85 Satz 2, § 86 Abs. 2 und § 86 a Satz 1'
- § 95 Abs. 1 Nr. 2: Änderung des Klammerzusatzes
- § 97: Streichung der Worte 'auf Antrag'
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.