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LawGit Spiegel 0e62472640 BGBl. 1964 I S. 45 · Erlass · Wertpapierbereinigungsschlußgesetz
Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 45
Inkrafttreten: 1964-03-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1964-02-04

BGBl-Id: bgbl1-1964-5-1
1970-01-01 01:31:52 +00:00

1.5 KiB

Stellen dieser Station

  • § 15: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Versäumnis der Wiederanmeldung
  • § 16: Neue Vorschriften für die Geltendmachung des Anspruchs auf Entschädigung
  • § 17: Neue Vorschriften für die Bemessung des Entschädigungsanspruchs
  • § 18: Neue Vorschriften für die Höhe der Entschädigung
  • § 19: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei gesamtfälligen und teilfälligen Wertpapierarten
  • § 20: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Schuldverschreibungsarten mit Regelungsangebot
  • § 21: Neue Vorschriften für die Erhöhung der Entschädigung nach dem Altsparergesetz
  • § 22: Neue Vorschriften zur Steuerfreistellung der Entschädigungen
  • § 23: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Rechten aus Schuldverschreibungen verlagerten Geldinstitute
  • § 24: Neue Vorschriften für Schuldverschreibungen verlagerten Geldinstitute
  • § 25: Neue Vorschriften für die Änderung von Anmeldungen bei Schuldverschreibungen Berliner Altbanken
  • § 26: Neue Vorschriften für die Anwendung von §§ 10, 11 auf Schuldverschreibungen Berliner Altbanken
  • § 27: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Schuldverschreibungen verlagerten Geldinstitute und Berliner Altbanken
  • § 28: Neue Vorschriften für die Veräußerung von Aktien und Geldbeträgen bei saarländischen Wertpapieren
  • § 29: Neue Vorschriften für die Anwendung des Wertpapierbereinigungsgesetzes auf saarländische Wertpapiere
  • § 30: Neue Vorschriften für die Übertragung von Aufgaben der Anmeldestelle