Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 105 Inkrafttreten: 1972-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1972-02-04 BGBl-Id: bgbl1-1972-9-1
844 B
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BVG — 1972-02-04
- Titel: Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 105
- Inkrafttreten: 1972-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/9#page=1
- Kurz: Die Verordnung regelt die Bewertung des außergewöhnlichen Verschleißes an Kleidung oder Wäsche für verschiedene Beschädigungsgruppen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes.
Betroffene Stellen
- § 15: Außergewöhnlicher Verschleiß an Kleidung oder Wäsche für verschiedene Beschädigungsgruppen
- § 11 Abs. 3: Anpassung der Verordnung zur Durchführung
- § 13: Anpassung der Verordnung zur Durchführung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.