Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 201 Inkrafttreten: 1968-03-07 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1968-03-06 BGBl-Id: bgbl1-1968-14-3
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Stellen dieser Station
- § 1: Umbenennung der Überschrift, Änderungen in Absatz 1, 2, 3, 4 und 5
- § 1 Abs. 1: Ersetzung der Jahreszahl 1968 durch 1973 und Anpassung der Ziffern
- § 1 Abs. 2: Einfügung von Ziffer 2, Anpassung der Ziffern 2 und 3, Ergänzung eines Satzes
- § 1 Abs. 3: Streichung von Satz 2, Einfügung von Absatz 4 und 5
- § 1 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der nun Absatz 6 ist
- § 2: Einfügung eines neuen § 2 zur steuerfreien Rücklage für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Entwicklungsländern
- § 3: Anpassung der Ziffern und Neufassung von Satz 3
- § 4: Einfügung eines neuen § 4 mit Sondervorschriften für bestimmte Umwandlungen oder Veräußerungen
- § 5: Einfügung von Absatz 1, Anpassung der Absätze 1 bis 3, Neufassung von Absatz 2 und 3, Einfügung von Absatz 4
- § 7: Anpassung der Ziffern in Absatz 1 und Einfügung von Absatz 4
- § 9: Ersetzung der Worte 'durch das Steueränderungsgesetz 1961' durch 'durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes'
- § 11: Neufassung des § 11 zur Anwendung des Gesetzes für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 1967