Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1765 Inkrafttreten: 1972-06-16; 1972-10-01 (§ 1 Nr. 2 und 6) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1972-09-19 BGBl-Id: bgbl1-1972-102-1
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BLV — 1972-09-19
- Titel: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1765
- Inkrafttreten: 1972-06-16; 1972-10-01 (§ 1 Nr. 2 und 6)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/102#page=1
- Kurz: Die Verordnung ändert die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) hinsichtlich der Fristen, Prüfungsnoten, Ausbildungszeiten und der Zulassung zu höheren Laufbahnen. Sie tritt zum größten Teil am 16. Juni 1972 in Kraft, wobei einige Bestimmungen erst am 1. Oktober 1972 wirksam werden.
Betroffene Stellen
- § 7 Abs. 3: Einfügung eines Satzes zur Verlängerung der Fristen bei Beurlaubung ohne Dienstbezüge
- § 13 Abs. 3: Neufassung der Prüfungsnoten
- § 28: Streichung von 'und sechs Monate' in Abs. 1, Ersetzung von 'einem Jahr' durch 'sechs Monaten' in Abs. 2, Einfügung von Abs. 3 zur Anrechnung der Ausbildung
- § 31 Abs. 1 und 2: Neufassung der Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Laufbahn des höheren Dienstes
- § 40 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'dürfen' durch 'darf' und Streichung von 'und sechs Monate'
- § 41: Streichung des § 41
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.