Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2882 Inkrafttreten: 1997-12-17 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1997-12-16 BGBl-Id: bgbl1-1997-82-7
845 B
845 B
GENTG — 1997-12-16
- Titel: Verordnung über die Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen und über Informations-, Melde- und Unterrichtungspflichten (Gentechnik-Notfallverordnung - GenTNotfV)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2882
- Inkrafttreten: 1997-12-17 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/82#page=14
- Kurz: Die Verordnung regelt die Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen für gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 und legt Informations-, Melde- und Unterrichtungspflichten im Falle von Unfällen fest.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.