Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 122 Inkrafttreten: 1980-04-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1980-02-06 BGBl-Id: bgbl1-1980-5-5
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BTOE — 1980-02-06
- Titel: Zweite Verordnung zur Änderung der Bundestarifordnung Elektrizität
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 122
- Inkrafttreten: 1980-04-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/5#page=14
- Kurz: Die Verordnung ändert die Bundestarifordnung Elektrizität, um die Tarifstruktur und die Abrechnungsregeln zu optimieren, insbesondere für Haushalte und Wärmepumpen.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Wort 'billigen' durch 'kostengünstigen' ersetzt
- § 1 Abs. 1 Satz 3: Worte 'kostenorientiert sowie' eingefügt
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Zusatz '(Tarif I und Tarif II)' eingefügt
- § 2 Überschrift: Neue Fassung 'Tarifwahl, Bestabrechnung'
- § 2 Abs. 5: Neue Fassung, Absatz 5 durch Absätze 5 und 6 ersetzt
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung, Arbeitspreis im Tarif II um mindestens 3 Pfennig niedriger als im Tarif I
- § 3 Abs. 2 Satz 2: Wort 'die' gestrichen, Worte 'die Entgelte' eingefügt
- § 3 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4: Gestrichen
- § 3a: Neuer Absatz, Haushaltstarif mit linearer Komponente
- § 4 Abs. 9: Neue Fassung, Regelung für gemeinsame Nutzung von Räumen oder Verbrauchseinrichtungen
- § 4 Abs. 10 Satz 2: Neue Fassung, Regelung für Räume oder Verbrauchseinrichtungen, die von mehr als zwei Haushalten genutzt werden
- § 4a: Neuer Absatz, Wärmepumpen im Haushalt
- § 6 Abs. 8: Zahl '2' durch '3' ersetzt
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung, Arbeitspreis muss um mindestens 25% unter dem Arbeitspreis im Tarif II liegen
- § 12a: Neuer Absatz, Tarifgenehmigung
- § 12b: Neuer Absatz, Baukostenzuschüsse, Erstattung sonstiger Kosten
- § 15 Abs. 1 Satz 2 und 3: Gestrichen
- § 15 Abs. 2 Satz 3: Worte 'und Satz 2' gestrichen
- § 16 Abs. 3 Satz 4: Neue Fassung, Regelung für Widerspruch zu § 3a
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.