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LawGit Spiegel d60b69d04b BGBl. 1980 I S. 122 · Änderung · Zweite Verordnung zur Änderung der Bundestarifordnung Elektrizität
Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 122
Inkrafttreten: 1980-04-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1980-02-06

BGBl-Id: bgbl1-1980-5-5
1980-02-06 12:00:00 +00:00

1.9 KiB

BTOE — 1980-02-06

  • Titel: Zweite Verordnung zur Änderung der Bundestarifordnung Elektrizität
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 122
  • Inkrafttreten: 1980-04-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/5#page=14
  • Kurz: Die Verordnung ändert die Bundestarifordnung Elektrizität, um die Tarifstruktur und die Abrechnungsregeln zu optimieren, insbesondere für Haushalte und Wärmepumpen.

Betroffene Stellen

  • § 1 Abs. 1 Satz 1: Wort 'billigen' durch 'kostengünstigen' ersetzt
  • § 1 Abs. 1 Satz 3: Worte 'kostenorientiert sowie' eingefügt
  • § 1 Abs. 2 Satz 1: Zusatz '(Tarif I und Tarif II)' eingefügt
  • § 2 Überschrift: Neue Fassung 'Tarifwahl, Bestabrechnung'
  • § 2 Abs. 5: Neue Fassung, Absatz 5 durch Absätze 5 und 6 ersetzt
  • § 3 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung, Arbeitspreis im Tarif II um mindestens 3 Pfennig niedriger als im Tarif I
  • § 3 Abs. 2 Satz 2: Wort 'die' gestrichen, Worte 'die Entgelte' eingefügt
  • § 3 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4: Gestrichen
  • § 3a: Neuer Absatz, Haushaltstarif mit linearer Komponente
  • § 4 Abs. 9: Neue Fassung, Regelung für gemeinsame Nutzung von Räumen oder Verbrauchseinrichtungen
  • § 4 Abs. 10 Satz 2: Neue Fassung, Regelung für Räume oder Verbrauchseinrichtungen, die von mehr als zwei Haushalten genutzt werden
  • § 4a: Neuer Absatz, Wärmepumpen im Haushalt
  • § 6 Abs. 8: Zahl '2' durch '3' ersetzt
  • § 10 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung, Arbeitspreis muss um mindestens 25% unter dem Arbeitspreis im Tarif II liegen
  • § 12a: Neuer Absatz, Tarifgenehmigung
  • § 12b: Neuer Absatz, Baukostenzuschüsse, Erstattung sonstiger Kosten
  • § 15 Abs. 1 Satz 2 und 3: Gestrichen
  • § 15 Abs. 2 Satz 3: Worte 'und Satz 2' gestrichen
  • § 16 Abs. 3 Satz 4: Neue Fassung, Regelung für Widerspruch zu § 3a

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.