Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 405 Inkrafttreten: Ende der Übergangszeit Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-07-04 BGBl-Id: bgbl1-1959-25-4
849 B
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ZG — 1959-07-04
- Titel: Verordnung zur Durchführung des Artikels 55 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 405
- Inkrafttreten: Ende der Übergangszeit
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/25#page=5
- Kurz: Die Verordnung regelt die Überwachung und Durchsetzung des Verbots der Einführung französischer Geldzeichen in das Saarland sowie die Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit dem Paritätischen Währungsausschuss.
Betroffene Stellen
- § 21: Befugnisse der Zollbediensteten im Zollgrenzbezirk
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.