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LawGit Spiegel e8bca75a15 BGBl. 1960 I S. 17 · Sonstige · Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 17
Inkrafttreten: 1960-04-01; 1965-03-31 (außer Kraft)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-01-25

BGBl-Id: bgbl1-1960-4-4
1970-01-01 01:07:21 +00:00

772 B

Stellen dieser Station

  • § 6 Abs. 1: Neue Vorschriften für Widerspruch gegen Einzelverfügungen der Mühlenstelle
  • § 26: Neue Fassung des § 26, der die Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelt.
  • § 27: Neue Fassung des § 27, der die Möglichkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei Verzögerung der Verwaltungsbehörde regelt.
  • § 28: Neue Fassung des § 28, der die gerichtliche Prüfung von Maßnahmen und deren Aufhebung oder Anordnung regelt.
  • § 29: Neue Fassung des § 29, der die Endgültigkeit der Entscheidungen des Oberlandesgerichts und die Anwendung von Vorschriften regelt.
  • § 30: Neue Fassung des § 30, der die Kosten des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht regelt.