Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 193 Inkrafttreten: 1950-06-11 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1950-06-10 BGBl-Id: bgbl1-1950-23-2
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LSTDV-1950 — 1950-06-10
- Titel: Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1950)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 193
- Inkrafttreten: 1950-06-11
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/23#page=7
- Kurz: Die Verordnung ändert die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1949) und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 25: Neue Regelung für Freibeträge bei Spätheimkehrern und Totalverlust
- § 26: Neue Regelung für steuerfreie Pauschbeträge bei körperbeschädigten Arbeitnehmern
- § 27 Abs. 2: Streichung des Beispiels
- § 29 Abs. 2: Neue Regelung für Ausstellung der Lohnsteuerkarte
- § 31: Änderungen in der Überschrift und in den Absätzen 3 und 5
- § 32: Streichung des letzten Satzes in Absatz 1 und Neufassung von Absatz 3
- § 32a: Neue Regelung für die Berechnung der Lohnsteuer vom Mehrarbeitslohn
- § 34 Abs. 2: Neue Regelung für die Anwendung der Steuerklasse II ab 60. Lebensjahr
- § 37: Neue Regelung in Absatz 3 und Streichung der Beispiele in Absatz 2
- § 40: Änderungen in der Überschrift, Absatz 1, Absatz 4 und Neufassung von Absatz 5
- § 44: Streichung der Worte '§ 12 AO' in der Überschrift
- § 47: Ersetzung der Worte 'Grundlohn für Mehrarbeit' und Einfügung eines neuen Satzes
- § 48: Änderungen in der Überschrift, Absatz 1 Ziffer 2 und Absatz 2
- § 49 Abs. 3: Neue Formulierung des letzten Satzes
- § 55 Abs. 1: Neue Regelung für die Hilfe der Träger der Reichsversicherung
- § 56: Streichung der Worte '(§ 12 AO)' in der Überschrift
- § 57: Streichung der Worte '(§ 12 AO)' in der Überschrift und Einfügung neuer Worte
- § 58: Neue Regelung für den Anwendungszweitraum
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.