Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 730 Inkrafttreten: 1952-11-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-11-03 BGBl-Id: bgbl1-1952-47-2
655 B
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KWV — 1952-11-03
- Titel: Schaumweinsteuergesetz
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 730
- Inkrafttreten: 1952-11-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/47#page=2
- Kurz: Das Schaumweinsteuergesetz regelt die Abgabe von Steuern auf Schaumwein und schaumweinähnliche Getränke, einschließlich der Steuersätze, der Entstehung der Steuerschuld, der Steuererklärung und der Steuerbefreiung.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.