Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 665 Inkrafttreten: 1960-08-14 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-08-13 BGBl-Id: bgbl1-1960-45-4
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- § 14 Abs. 3 Buchstabe i: vor dem Wort 'in' werden die Worte 'ob und' eingefügt
- § 21 Abs. 2: Satz 1 wird durch mehrere Sätze ersetzt, die die Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Zugehörigkeit der vereinnahmten Zinsen und Dividenden regeln
- § 21 Abs. 3: die Worte 'und des § 19 des Kapitalverkehrsteuergesetzes' werden gestrichen
- § 21 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen
- § 21 Abs. 5: der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 4 und um einen neuen Buchstaben e erweitert, der die Besteuerung von Ausschüttungen und Zinsen/Dividenden regelt