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LawGit Spiegel 9161e69ea2 BGBl. 1960 I S. 665 · Erlass · Jugendarbeitsschutzgesetz
Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 665
Inkrafttreten: 1960-08-14
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-08-13

BGBl-Id: bgbl1-1960-45-4
1970-01-01 01:10:42 +00:00

579 B

Stellen dieser Station

  • § 14 Abs. 3 Buchstabe i: vor dem Wort 'in' werden die Worte 'ob und' eingefügt
  • § 21 Abs. 2: Satz 1 wird durch mehrere Sätze ersetzt, die die Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Zugehörigkeit der vereinnahmten Zinsen und Dividenden regeln
  • § 21 Abs. 3: die Worte 'und des § 19 des Kapitalverkehrsteuergesetzes' werden gestrichen
  • § 21 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen
  • § 21 Abs. 5: der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 4 und um einen neuen Buchstaben e erweitert, der die Besteuerung von Ausschüttungen und Zinsen/Dividenden regelt