Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 649 Inkrafttreten: 1957-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1957-06-28 BGBl-Id: bgbl1-1957-28-1
707 B
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HEIMG — 1957-06-28
- Titel: Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 649
- Inkrafttreten: 1957-07-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/28#page=1
- Kurz: Das Gesetz verbessert die wirtschaftliche Sicherung von Arbeitnehmern im Krankheitsfall durch Einführung eines Zuschusses vom Arbeitgeber und Anpassungen der Sozialversicherungsleistungen.
Betroffene Stellen
- § 5: Neue Regelung für Zuschüsse bei Heimarbeit
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.