Files
laws-git/erstattungsgesetz/FASSUNG.md
LawGit Spiegel 6ec73389cd BGBl. 1951 I S. 109 · Neubekanntmachung · 8. Gesetz über das Verfahren für die Erstattung von Fehlbeständen an öffentlichem Vermögen (Erstattungsgesetz)
Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 109
Inkrafttreten: 1951-02-16
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-02-16

BGBl-Id: bgbl1-1951-7-9
1970-01-01 00:12:56 +00:00

783 B

ERSTATTUNGSGESETZ — 1951-02-16

  • Titel: 8. Gesetz über das Verfahren für die Erstattung von Fehlbeständen an öffentlichem Vermögen (Erstattungsgesetz)
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 109
  • Inkrafttreten: 1951-02-16
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/7#page=23
  • Kurz: Das Gesetz regelt das Verfahren zur Erstattung von Fehlbeständen an öffentlichem Vermögen durch Beamte, Angestellte und Arbeiter im Bundesdienst. Es legt die Verfahrensabläufe, die Zuständigkeiten und die Rechtsbehelfe fest.

Betroffene Stellen

Keine einzelnen Stellen ermittelt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.