Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 796 Inkrafttreten: 1959-12-31 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-12-30 BGBl-Id: bgbl1-1959-55-2
762 B
762 B
Stellen dieser Station
- § 2: Fügt einen dritten Satz hinzu, der den Wetterdienst des Saarlandes in die Anstalt überführt
- § 5 Abs. 2 Buchst. a: Ersetzt die Worte 'und des Bundeskanzleramtes' durch 'des Bundesministers für Verteidigung und des Bundesministers für Atomenergie und Wasserwirtschaft'
- § 7 Abs. 4 Satz 1, § 10 Satz 1, 2 und 3, § 18 Satz 1: Ersetzt '§ 2' jeweils durch '§ 2 Satz 1 und 2'
- § 7: Fügt einen neuen Absatz 5 hinzu, der die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Wetterdienstes des Saarlandes in den Bundesdienst überführt
- § 10: Fügt einen neuen Satz 4 hinzu, der Eigentums- und Vermögensrechte des Saarlandes in das Bundesvermögen überträgt
- § 16 Abs. 1 Satz 1: Entfernt den Zusatz 'Abs. 1' hinter '§ 10'