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LawGit Spiegel cd7ec1ce1d BGBl. 1959 I S. 796 · Änderung · Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 796
Inkrafttreten: 1959-12-31 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1959-12-30

BGBl-Id: bgbl1-1959-55-2
1970-01-01 01:06:55 +00:00

762 B

Stellen dieser Station

  • § 2: Fügt einen dritten Satz hinzu, der den Wetterdienst des Saarlandes in die Anstalt überführt
  • § 5 Abs. 2 Buchst. a: Ersetzt die Worte 'und des Bundeskanzleramtes' durch 'des Bundesministers für Verteidigung und des Bundesministers für Atomenergie und Wasserwirtschaft'
  • § 7 Abs. 4 Satz 1, § 10 Satz 1, 2 und 3, § 18 Satz 1: Ersetzt '§ 2' jeweils durch '§ 2 Satz 1 und 2'
  • § 7: Fügt einen neuen Absatz 5 hinzu, der die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Wetterdienstes des Saarlandes in den Bundesdienst überführt
  • § 10: Fügt einen neuen Satz 4 hinzu, der Eigentums- und Vermögensrechte des Saarlandes in das Bundesvermögen überträgt
  • § 16 Abs. 1 Satz 1: Entfernt den Zusatz 'Abs. 1' hinter '§ 10'