Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2197 Inkrafttreten: 2013-07-13 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2013-07-12 BGBl-Id: bgbl1-2013-36-5
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Stellen dieser Station
- § 2a: Neuer Paragraph zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden
- § 3 Abs. 2 Satz 2: Einfügung von Wörtern zur Inspektion
- § 3a: Verschiedene Anpassungen an der Verteilung der Betriebskosten und Abrechnungsinformationen
- § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Streichung von Wörtern
- § 5a: Verschiedene Anpassungen an den Energieausweisen
- § 7: Neuer Absatz 1a zur Überwachung von Anforderungen an zu errichtende Gebäude
- § 7a Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweise
- § 7b: Neuer Paragraph zur Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten
- § 8: Verschiedene Anpassungen an den Ordnungswidrigkeiten