Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 776 Inkrafttreten: 1968-07-13 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1968-07-12 BGBl-Id: bgbl1-1968-46-5
787 B
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ZIVG — 1968-07-12
- Titel: Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 776
- Inkrafttreten: 1968-07-13 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/46#page=4
- Kurz: Das Gesetz erweitert den Katastrophenschutz, um ihn auch im Verteidigungsfall effektiv einsetzen zu können. Es regelt die Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Finanzierung des Katastrophenschutzes sowie die Rechte und Pflichten der Helfer.
Betroffene Stellen
- § 31: Aufhebung von § 31
- § 2 Abs. 3 Satz 2: Aufhebung von § 2 Abs. 3 Satz 2
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.