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LawGit Spiegel d826c136d3 BGBl. 1956 I S. 639 · Erlass · Gesetz über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder
Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 639
Inkrafttreten: 1956-07-03
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1956-07-05

BGBl-Id: bgbl1-1956-33-1
1970-01-01 00:45:42 +00:00

902 B

TRUPPENVERTRAG — 1956-07-05

  • Titel: Gesetz über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 639
  • Inkrafttreten: 1956-07-03
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/33#page=1
  • Kurz: Das Gesetz regelt die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für ausländische Streitkräfte bis zum Inkrafttreten bestimmter Gesetze oder bis Ende 1956. Es legt auch fest, wie die Inanspruchnahme aufgehoben werden kann und welche Entschädigungen sinngemäß angewendet werden.

Betroffene Stellen

  • Art. 48 Abs. 1: Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.