Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 282 Inkrafttreten: nicht ermittelt Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-04-02 BGBl-Id: bgbl1-1971-28-3
847 B
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LUFTVG — 1971-04-02
- Titel: Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 282
- Inkrafttreten: nicht ermittelt
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/28#page=6
- Kurz: Das Gesetz regelt den Schutz der Allgemeinheit vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen durch Festsetzung von Lärmschutzbereichen und deren Zonen.
Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Hinzufügung der Worte 'sowie den Schutz vor Fluglärm'
- § 19 a: Neuer Paragraph zur Messung von Fluglärm
- § 29 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz zur Abwehr von Gefahren durch Fluglärm
- § 29 b: Neuer Paragraph zur Vermeidung und Begrenzung von Fluglärm
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.