Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 161 Inkrafttreten: 1966-03-19 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1966-03-18 BGBl-Id: bgbl1-1966-12-1
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- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Voraussetzungen für das Pökeln von Fleisch festlegt