Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1561 Inkrafttreten: 1969-09-06 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1969-09-05 BGBl-Id: bgbl1-1969-91-1
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BR_G — 1969-09-05
- Titel: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1561
- Inkrafttreten: 1969-09-06 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/91#page=1
- Kurz: Das Gesetz führt Änderungen am Bundesrückerstattungsgesetz durch, insbesondere bezüglich der Anmeldevorschriften und der Härteausgleichsregelungen.
Betroffene Stellen
- § 2a Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5
- § 30 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3
- § 30a: Einfügung eines neuen § 30a
- § 44a Abs. 7: Neue Fassung des Absatzes 7
- § 44a Abs. 11: Neue Fassung des Absatzes 11
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.