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LawGit Spiegel e9e28d5914 BGBl. 1960 I S. 1072 · Erlass · Zweites Gesetz über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt
Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1072
Inkrafttreten: 1960-12-30 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-12-29

BGBl-Id: bgbl1-1960-70-2
1970-01-01 01:13:00 +00:00

789 B

ANNAHMEG — 1960-12-29

  • Titel: Zweites Gesetz über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1072
  • Inkrafttreten: 1960-12-30 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/70#page=4
  • Kurz: Das Gesetz verlängert die Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt bis zum 31. Dezember 1963 und regelt die Durchführung anhängiger Verfahren.

Betroffene Stellen

  • Geltungsdauer: Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 1963 verlängert.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.