Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1072 Inkrafttreten: 1960-12-30 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-12-29 BGBl-Id: bgbl1-1960-70-2
789 B
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ANNAHMEG — 1960-12-29
- Titel: Zweites Gesetz über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1072
- Inkrafttreten: 1960-12-30 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/70#page=4
- Kurz: Das Gesetz verlängert die Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt bis zum 31. Dezember 1963 und regelt die Durchführung anhängiger Verfahren.
Betroffene Stellen
- Geltungsdauer: Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 1963 verlängert.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.