Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1993 Inkrafttreten: 1961-12-09 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-12-08 BGBl-Id: bgbl1-1961-92-1
335 B
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§ 54
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1961-12-08 — Zweite Verordnung zur Verlängerung der Dienstzeit von Soldaten auf Zeit Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1993
§ 54 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 72 Abs. 1 Nr. 4: Grundlage für die Verlängerung der Dienstzeit von Soldaten auf Zeit