Fundstelle: BGBl. 1949 I S. 33 Inkrafttreten: Tag nach der Verkündung Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1949-12-20 BGBl-Id: bgbl1-1949-7-1
350 B
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§ 1a
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1949-12-20 — Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken Fundstelle: BGBl. 1949 I S. 33
§ 1a: Einführung neuer Vorschriften zur Bekanntmachung und Widerspruchsfrist für internationale Marken.