Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 823 Inkrafttreten: 1965-08-19 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-08-19 BGBl-Id: bgbl1-1965-39-6
481 B
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§ 3
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1965-08-19 — Verordnung zur Änderung der Dritten, Fünften, Sechsten, Neunten, Zehnten, Vierzehnten, Sechzehnten und Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 823
§ 3 Abs. 2: Neue Voraussetzungen für vorzeitiges Altersgeld für Witwen und Witwer
§ 3 Abs. 4 Satz 1: Neue Voraussetzungen für die Gewährung des vorzeitigen Altersgeldes