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LawGit Spiegel 3d342ca693 BGBl. 1997 I S. 1138 · Neubekanntmachung · Neufassung der Fleischhygiene-Verordnung
Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1138
Inkrafttreten: 1997-05-30
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1997-05-30

BGBl-Id: bgbl1-1997-32-6
1997-05-30 12:00:00 +00:00

965 B

Stellen dieser Station

  • § 12 Abs. 3 Nr. 1: Neue Muster für Genußtauglichkeitsbescheinigung für Hackfleisch eingeführt
  • § 12 Abs. 3 Nr. 2: Neue Muster für Genußtauglichkeitsbescheinigung für frisches Fleisch eingeführt
  • § 12 Abs. 3 Nr. 3: Neue Vorschriften für die Genußtauglichkeitsbescheinigung für Wildfleisch, das nach Durchfuhr durch ein Drittland für einen Mitgliedstaat der EWG bestimmt ist.
  • § 12 Abs. 3 Nr. 4: Neue Vorschriften für die Genußtauglichkeitsbescheinigung für Fleischerzeugnisse.
  • § 13 Abs. 3 Nr. 1: Neue Vorschriften für die Genußtauglichkeitsbescheinigung für frisches Fleisch.
  • § 13 Abs. 3 Nr. 5: Neue Vorschriften für die Genußtauglichkeitsbescheinigung für Fleischerzeugnisse
  • § 13 Abs. 3 Nr. 6: Neue Vorschriften für die Genußtauglichkeitsbescheinigung für Fleischzubereitungen
  • Anlage 4 (zu den §§ 12 und 13): Neue Vorschriften für die Einfuhruntersuchung bei Fleisch und zubereitetem Fleisch