Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1634 Inkrafttreten: 1996-11-08 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1996-11-07 BGBl-Id: bgbl1-1996-55-1
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Stellen dieser Station
- § 1: Streichung des Kommas nach dem Wort „Vorausfestsetzungsbescheinigungen“ sowie der Nummern 4 und 5
- § 2: Ersetzung der Zahl „25“ durch „100“ und der Angabe „Nr. 3“ durch „Nr. 5“
- § 3: Streichung des gesamten § 3
- § 4: Anfügen eines neuen Satzes: „Bei einer nachträglich erteilten Lizenz nach den in § 1 genannten Rechtsakten nimmt das Hauptzollamt Hamburg-Jonas die Abschreibung und die Bestätigung auf der Lizenz vor.“
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Vorschriften zur Abfertigung zu einer besonderen Verwendung
- § 6: Streichung von Absatz 2 und der Absatzbezeichnung „(1)“