Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1173 Inkrafttreten: 1996-07-16 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1996-07-31 BGBl-Id: bgbl1-1996-39-5
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- § 32a Abs. 5 Satz 2: bei Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten der monatliche Wert nur in dem Maße erhöht, wie der Wert der beitragsbelegten Zeiten 6,25 Werteinheiten (0,0625 Entgeltpunkte) unterscheidet
- § 32 Abs. 6a Satz 2: bei Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten der monatliche Wert nur in dem Maße erhöht, wie der Wert der beitragsbelegten Zeiten 6,25 Werteinheiten (0,0625 Entgeltpunkte) unterscheidet