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LawGit Spiegel 69ff86efb5 BGBl. 1998 I S. 719 · Verordnung · Dritte Verordnung zur Änderung der Schiedsamtsverordnung
Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 719
Inkrafttreten: 1998-04-24 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1998-04-23

BGBl-Id: bgbl1-1998-22-4
1998-04-23 12:00:00 +00:00

1.3 KiB

Stellen dieser Station

  • Bezeichnung der Verordnung: Ersetzung von 'kassenärztliche' und 'kassenzahnärztliche' durch 'vertragsärztliche' und 'vertragszahnärztliche'
  • Überschrift des Ersten Abschnitts: Ersetzung von 'kassenärztliche' und 'kassenzahnärztliche' durch 'vertragsärztliche' und 'vertragszahnärztliche'
  • § 1 Abs. 1: Erhöhung der Anzahl der Vertreter von 2 auf 7 und Ergänzung von Bestimmungen zur Bestellung
  • § 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes mit Bestimmungen zur Mitwirkung bei Entscheidungen
  • § 1 Abs. 3: Erhöhung der Anzahl der Vertreter von 5 auf 7 und Ergänzung von Bestimmungen zur Bestellung
  • § 1 Abs. 4: Neufassung der Sätze 2 und 3 zur Vorschlagsstellung und Bestellung
  • § 3: Ersetzung von '§ 89 Abs. 3 Satz 5' durch '§ 89 Abs. 3 Satz 6' und Ergänzung von '§ 26 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch'
  • § 4 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Dauer der Mitgliedschaft
  • § 5: Einfügung von '§ 4 Abs. 2 Satz 2'
  • § 11: Einfügung von Bestimmungen zur Geschäftsführung bei Schiedsamtsverfahren
  • § 13 Abs. 1: Einfügung von Bestimmungen zum Beginn des Schiedsamtsverfahrens
  • § 16: Einfügung von § 16a zur Beschlußfähigkeit des Schiedsamtes
  • § 19: Einfügung von Bestimmungen zur Vorlegung der Entscheidung zur Vergütung