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LawGit Spiegel 14f464d0b1 BGBl. 1990 I S. 1142 · Aufhebung · Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes
Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1142
Inkrafttreten: 1990-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1990-06-28

BGBl-Id: bgbl1-1990-30-1
1990-06-28 12:00:00 +00:00

763 B

Stellen dieser Station

  • § 1: Neue Vorschriften für steuerfreie Rücklagen bei Überführung von Wirtschaftsgütern in Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften in der DDR.
  • § 2: Neue Vorschriften für steuerfreie Rücklagen für Verluste von Tochtergesellschaften in der DDR.
  • § 3: Anwendung der Vorschriften von § 1 und § 2 auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags.
  • § 4: Anhang von Absätzen 5 und 6 zum Einkommensteuergesetz, die negative Einkünfte aus der DDR regeln.
  • § 5: Einführung von § 9a und Anhang von Absatz 4b zum Gewerbesteuergesetz, die Gewerbeverluste aus der DDR regeln.
  • § 6: Bestimmung der Anwendbarkeit des Gesetzes auch im Land Berlin.
  • § 7: Bestimmung des Inkrafttretens und des Anwendungszeitraums des Gesetzes.