Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 1848 Inkrafttreten: 1989-10-20 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1989-10-19 BGBl-Id: bgbl1-1989-48-4
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Stellen dieser Station
- § 5: Neue Vorschriften zur Verwahrung von Wertpapieren während der Sperrfrist
- § 6: Neue Vorschriften zu Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten bei Überlassung von Vermögensbeteiligungen
- § 7: Neue Vorschriften zur Nachversteuerung bei schädlicher Verfügung über Vermögensbeteiligungen
- § 8: Neue Vorschriften zum Anwendungszeitraum der Verordnung
- § 9: Neue Vorschriften zur Anwendung in Berlin