Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1829 Inkrafttreten: 1965-12-07 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-12-07 BGBl-Id: bgbl1-1965-68-5
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LSTDV — 1965-12-07
- Titel: Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1829
- Inkrafttreten: 1965-12-07
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/68#page=1
- Kurz: Die Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung wurde auf Grund des Einkommensteuergesetzes bekannt gemacht und trat am Tage der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 5: Neue Regelungen für steuerfreie Jubiläumsgeschenke
- § 6: Neue Regelungen für steuerfreie Einnahmen
- § 6a: Einführung des Arbeitnehmer-Freibetrags
- § 6b: Neue Regelungen für die Besteuerung von Versorgungsbezügen
- § 7: Neue Regelungen für die Ausschreibung der Lohnsteuerkarten
- § 22: Neue Vorschriften für Werbungskosten und Sonderausgaben bei Ehegatten
- § 23: Abschnitt über Außergewöhnliche Belastungen gestrichen
- § 24: Abschnitt über Außergewöhnliche Belastungen gestrichen
- § 25: Neue Vorschriften für Außergewöhnliche Belastungen
- § 25a: Neue Vorschriften für Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
- § 25b: Neue Vorschriften für Freibeträge für besondere Fälle
- § 26: Neue Vorschriften für Pauschbeträge für Körperbehinderte
- § 17: Neue Vorschriften zur Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Lohnsteuerkarte zu berichtigen, wenn bestimmte Voraussetzungen wegfällig sind.
- § 18 b: Neue Vorschriften zur zeitlichen Wirksamkeit von Änderungen oder Ergänzungen der Lohnsteuerkarte.
- § 19: Neue Vorschriften zur Vermerkung von Änderungen der Lohnsteuerkarte in den Unterlagen.
- § 20: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte.
- § 20a: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Sonderausgaben auf der Lohnsteuerkarte.
- § 20b: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von prämienbegünstigten Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbau-Prämiengesetzes.
- § 21: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben bei mehreren Dienstverhältnissen.
- § 26a: Neue Vorschriften für den Altersfreibetrag
- § 26b: Neue Vorschriften für Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- § 27: Neue Vorschriften für die Art der Berücksichtigung der steuerfreien Beträge
- § 28: Neue Vorschriften für den Zeitpunkt der Berücksichtigung der Änderungen
- § 28a: Neue Vorschriften für die Nachforderung von Lohnsteuer in bestimmten Fällen
- § 29: Neue Vorschriften für die Vorlegung und Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte
- § 30: Neue Vorschriften für die Einbehaltung der Lohnsteuer
- § 31: Neue Vorschriften für das Lohnkonto
- § 35: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer bei bestimmten sonstigen Bezügen.
- § 35a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Vomhundertsatz bei bestimmten sonstigen Bezügen.
- § 35b: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen in anderen Fällen.
- § 36: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer bei mehreren Dienstverhältnissen.
- § 37: Neue Vorschriften für die Nichtvorlegung der Lohnsteuerkarte.
- § 38: Neue Vorschriften für die Behandlung von im Ausland wohnhaften Beamten.
- § 40: Neue Vorschriften für die Behandlung von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern.
- § 41: Neue Vorschriften für die Abführung der Lohnsteuer.
- § 43: Definition der Betriebstätte im Sinne dieser Verordnung.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.