Files
laws-git/lstdv/FASSUNG.md
LawGit Spiegel c906b5887a BGBl. 1965 I S. 1829 · Neubekanntmachung · Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1829
Inkrafttreten: 1965-12-07
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-12-07

BGBl-Id: bgbl1-1965-68-5
1970-01-01 01:43:04 +00:00

3.5 KiB

LSTDV — 1965-12-07

  • Titel: Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1829
  • Inkrafttreten: 1965-12-07
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/68#page=1
  • Kurz: Die Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung wurde auf Grund des Einkommensteuergesetzes bekannt gemacht und trat am Tage der Verkündung in Kraft.

Betroffene Stellen

  • § 5: Neue Regelungen für steuerfreie Jubiläumsgeschenke
  • § 6: Neue Regelungen für steuerfreie Einnahmen
  • § 6a: Einführung des Arbeitnehmer-Freibetrags
  • § 6b: Neue Regelungen für die Besteuerung von Versorgungsbezügen
  • § 7: Neue Regelungen für die Ausschreibung der Lohnsteuerkarten
  • § 22: Neue Vorschriften für Werbungskosten und Sonderausgaben bei Ehegatten
  • § 23: Abschnitt über Außergewöhnliche Belastungen gestrichen
  • § 24: Abschnitt über Außergewöhnliche Belastungen gestrichen
  • § 25: Neue Vorschriften für Außergewöhnliche Belastungen
  • § 25a: Neue Vorschriften für Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
  • § 25b: Neue Vorschriften für Freibeträge für besondere Fälle
  • § 26: Neue Vorschriften für Pauschbeträge für Körperbehinderte
  • § 17: Neue Vorschriften zur Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Lohnsteuerkarte zu berichtigen, wenn bestimmte Voraussetzungen wegfällig sind.
  • § 18 b: Neue Vorschriften zur zeitlichen Wirksamkeit von Änderungen oder Ergänzungen der Lohnsteuerkarte.
  • § 19: Neue Vorschriften zur Vermerkung von Änderungen der Lohnsteuerkarte in den Unterlagen.
  • § 20: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte.
  • § 20a: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Sonderausgaben auf der Lohnsteuerkarte.
  • § 20b: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von prämienbegünstigten Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbau-Prämiengesetzes.
  • § 21: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben bei mehreren Dienstverhältnissen.
  • § 26a: Neue Vorschriften für den Altersfreibetrag
  • § 26b: Neue Vorschriften für Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • § 27: Neue Vorschriften für die Art der Berücksichtigung der steuerfreien Beträge
  • § 28: Neue Vorschriften für den Zeitpunkt der Berücksichtigung der Änderungen
  • § 28a: Neue Vorschriften für die Nachforderung von Lohnsteuer in bestimmten Fällen
  • § 29: Neue Vorschriften für die Vorlegung und Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte
  • § 30: Neue Vorschriften für die Einbehaltung der Lohnsteuer
  • § 31: Neue Vorschriften für das Lohnkonto
  • § 35: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer bei bestimmten sonstigen Bezügen.
  • § 35a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Vomhundertsatz bei bestimmten sonstigen Bezügen.
  • § 35b: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen in anderen Fällen.
  • § 36: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer bei mehreren Dienstverhältnissen.
  • § 37: Neue Vorschriften für die Nichtvorlegung der Lohnsteuerkarte.
  • § 38: Neue Vorschriften für die Behandlung von im Ausland wohnhaften Beamten.
  • § 40: Neue Vorschriften für die Behandlung von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern.
  • § 41: Neue Vorschriften für die Abführung der Lohnsteuer.
  • § 43: Definition der Betriebstätte im Sinne dieser Verordnung.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.