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LawGit Spiegel 23e10d505f BGBl. 1959 I S. 477 · Neubekanntmachung · Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 477
Inkrafttreten: 1959-01-01 (insgesamt, außer für bestimmte Vorschriften); 1958-01-01 (für bestimmte Vorschriften (§ 4 Ziff. 3, §§ 6, 8, 18 b Abs. 1, § 20 Abs. 1, § 20a Abs. 1 und 3, §§ 20b, 21, 22, 25 Abs. 3 und 4, § 25 a Abs. l bis 4, § 25 b Abs. 1, §§ 26 a, 26 b, 30 Abs. 5, § 35 a Abs. 2 Ziff. 2, § 35 b Abs. 1, § 40 Abs. 4, § 46 Abs. 2 und § 48 Abs. 1))
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1959-07-29

BGBl-Id: bgbl1-1959-30-2
1970-01-01 01:04:21 +00:00

3.2 KiB

Stellen dieser Station

  • § 35: Neue Regelungen für die Bemessung der Lohnsteuer bei sonstigen Bezügen
  • § 35a: Neue Regelungen für die Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Vomhundertsatz bei bestimmten sonstigen Bezügen
  • § 35b: Neue Regelungen für die Bemessung der Lohnsteuer nach besonderen Pauschsteuersätzen in anderen Fällen
  • § 36: Neue Regelungen für die Nichtvorlegung der Lohnsteuerkarte
  • § 38: Neue Regelungen für im Ausland wohnhafte Beamte
  • § 40: Neue Regelungen für beschränkt Steuerpflichtige
  • § 25: Neue Vorschriften für Freibeträge für Heimkehrer und Verfolgte
  • § 26: Neue Vorschriften für steuerfreie Pauschbeträge für körperbehinderte Arbeitnehmer
  • § 26a: Neue Vorschriften für Altersfreibeträge
  • § 26b: Neue Vorschriften für steuerfreie Beträge bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung
  • § 27: Neue Vorschriften für die Art der Berücksichtigung der steuerfreien Beträge
  • § 28: Neue Vorschriften für den Zeitpunkt der Berücksichtigung der Änderungen
  • § 28a: Neue Vorschriften für die Nachforderung von Lohnsteuer in bestimmten Fällen
  • § 29: Neue Vorschriften für die Vorlegung und Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte
  • § 30: Neue Vorschriften für die Einbehaltung der Lohnsteuer
  • § 15: Neue Vorschriften für die Ausschreibung und Verwaltung von Lohnsteuerkarten
  • § 16: Vorschriften für den Verlust, die Unbrauchbarkeit oder Zerstörung von Lohnsteuerkarten
  • § 17: Verbot privater Änderungen auf der Lohnsteuerkarte
  • § 17a: Vorschriften zur Vermeidung von Härten bei Arbeitnehmern mit mehreren Dienstverhältnissen und bei Anwendung der Steuerklasse IV
  • § 18: Vorschriften für die Ergänzung der Lohnsteuerkarte wegen Änderung der Steuerklasse und der Zahl der Kinder durch die Gemeindebehörde
  • § 18a: Vorschriften für die Ergänzung der Lohnsteuerkarte wegen Änderung der Steuerklasse und der Zahl der Kinder durch das Finanzamt
  • § 18b: Vorschriften zur zeitlichen Wirksamkeit von Änderungen oder Ergänzungen der Lohnsteuerkarte
  • § 19: Vorschriften für den Vermerk über Änderungen der Lohnsteuerkarte
  • § 20: Vorschriften für die Berücksichtigung von Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte
  • § 20a: Vorschriften für die Berücksichtigung von Sonderausgaben auf der Lohnsteuerkarte
  • § 41: Neue Vorschriften für die Abführung der Lohnsteuer, einschließlich der Abführungsfristen und der Anforderungen an die Zahlungsabschnitte.
  • § 42: Der Abschnitt § 42 entfällt.
  • § 43: Definition der Betriebstätte im Sinne der Verordnung, einschließlich der Anwendung auf Heimathäfen deutscher Handelsschiffe.
  • § 44: Neue Vorschriften für die Lohnsteueranmeldung, einschließlich der Anmeldefristen und der Anforderungen an die Anmeldung.
  • § 45: Vorschriften für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten bei der Abführung der Lohnsteuer, einschließlich der Maßnahmen des Finanzamts.
  • § 46: Neue Vorschriften für die Haftung bei der Lohnsteuer, einschließlich der Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
  • § 47: Neue Vorschriften für die Lohnsteuerbescheinigung, einschließlich der Anforderungen an die Bescheinigung und die Ausnahmen.
  • § 48: Neue Vorschriften für die Ausstellung von Lohnzetteln, einschließlich der Anforderungen an die Lohnzettel.