Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1755 Inkrafttreten: 2019-11-29 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2019-11-28 BGBl-Id: bgbl1-2019-42-3
758 B
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DRIG — 2019-11-28
- Titel: Fünftes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1755
- Inkrafttreten: 2019-11-29 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/42#page=11
- Kurz: Das Gesetz ändert das Deutsche Richtergesetz, indem es die Zeiten in § 5a Abs. 1 Satz 1 und § 5d Abs. 2 Satz 1 anpasst.
Betroffene Stellen
- § 5a Absatz 1 Satz 1: Das Wort „vier“ wird durch „viereinhalb“ ersetzt.
- § 5d Absatz 2 Satz 1: Das Wort „viereinhalb“ wird durch „fünf“ ersetzt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.