Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 2760 Inkrafttreten: 2021-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-12-11 BGBl-Id: bgbl1-2020-60-3
760 B
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BZRG — 2020-12-11
- Titel: Gesetz zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 2760
- Inkrafttreten: 2021-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/60#page=18
- Kurz: Das Gesetz führt Anpassungen an verschiedenen Vorschriften im Bereich der nuklearen Entsorgung durch, insbesondere an den Kostenvorschriften und der Ausstattung der zuständigen Behörden.
Betroffene Stellen
- § 41 Abs. 1 Nr. 12: Erweiterung der Empfängerliste
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.