Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 3026 Inkrafttreten: 2020-12-23 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-12-23 BGBl-Id: bgbl1-2020-64-5
802 B
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- § 8: Neue Vorschriften für Transaktionsentgelte, insbesondere für die Höhe und Veröffentlichung des Entgelts.
- § 9: Neue Vorschriften für das nationale Emissionshandelsregister und das Transaktionsprotokoll.
- § 10: Neue Vorschriften für die Kontoarten im nationalen Emissionshandelsregister.
- § 11: Neue Vorschriften für den Kontostatus und die damit verbundenen Transaktionen.
- § 12: Neue Vorschriften für die Eröffnung von Konten im nationalen Emissionshandelsregister.
- § 13: Neue Vorschriften für die Aktualisierung von Kontoangaben.
- § 14: Neue Vorschriften für die Sperrung von Konten.
- § 15: Neue Vorschriften für die Schließung von Konten.
- § 16: Neue Vorschriften für die Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen.