Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1728 Inkrafttreten: 2020-11-01; 2020-08-14 (Artikel 2 Nummer 2, die Artikel 8 und 9) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-08-13 BGBl-Id: bgbl1-2020-37-1
1.1 KiB
1.1 KiB
BBAUG — 2020-08-13
- Titel: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1728
- Inkrafttreten: 2020-11-01; 2020-08-14 (Artikel 2 Nummer 2, die Artikel 8 und 9)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/37#page=2
- Kurz: Das Gesetz vereinheitlicht das Energieeinsparrecht für Gebäude und ändert verschiedene andere Gesetze, darunter das Gebäudeenergiegesetz und die Marktstammdatenregisterverordnung.
Betroffene Stellen
- § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a: Ersetzung von 'der Energieeinsparverordnung' durch 'des Gebäudeenergiegesetzes oder der Energieeinsparverordnung, wenn diese nach § 111 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes weiter anzuwenden ist'
- § 249 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Möglichkeit für Länder gibt, Mindestabstände für Windenergieanlagen festzulegen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.