Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 497 Inkrafttreten: 2022-03-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-03-19 BGBl-Id: bgbl1-2020-13-1
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- Anlage 15: Einführung von Inhalten zur Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe