Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 2702 Inkrafttreten: 2021-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-12-09 BGBl-Id: bgbl1-2020-59-10
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- § 12 Abs. 3: Zulassung anderer Formen für vorzulegende Dokumente
- § 13 Abs. 1: Möglichkeit eines gesonderten Bescheids über die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
- § 14a Abs. 3 Satz 5: Zustellung der Entscheidung durch die zuständige Ausländerbehörde
- § 15 Abs. 3: Hinweis muss schriftlich oder elektronisch erfolgen
- § 17: Änderungen in den Absätzen 2 und 3
- § 19: Ausschluss abweichenden Landesrechts