Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 549 Inkrafttreten: 1961-07-01; 1961-03-30 (Artikel 2 a) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-05-27 BGBl-Id: bgbl1-1961-34-4
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- § 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Löschung von Warenzeichen hinzugefügt.
- § 10 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Klage auf Löschung hinzugefügt.
- § 10 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Wirksamkeit der Entscheidung in Löschungsangelegenheiten hinzugefügt.
- § 10 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Löschung im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 hinzugefügt.
- § 12: Neue Vorschriften für Anmeldungen, Anträge, Widersprüche und Wiedereinsetzung hinzugefügt.
- § 13: Neue Vorschriften für die Beschwerde gegen Beschlüsse hinzugefügt.
- § 14: Neue Vorschriften für Gutachten des Patentamts hinzugefügt.
- § 15: Neue Vorschriften für die Wirkung der Eintragung eines Warenzeichens hinzugefügt.
- § 16: Neue Vorschriften für die Nutzung von Namen, Firma, etc. hinzugefügt.
- § 17: Neue Vorschriften für Verbandszeichen hinzugefügt.
- § 18: Neue Vorschriften für die Zeichensatzung hinzugefügt.
- § 19: Neue Vorschriften für die Rolle der Verbandszeichen hinzugefügt.
- § 20: Neue Vorschriften für die Übertragung des Rechts an Verbandszeichen hinzugefügt.
- § 21: Neue Vorschriften für die Löschung von Verbandszeichen hinzugefügt.
- § 22: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung hinzugefügt.
- § 23: Neue Vorschriften für ausländische Zeichen hinzugefügt.
- § 24: Neue Vorschriften für die unbefugte Benutzung von Warenzeichen hinzugefügt.
- § 25: Neue Vorschriften für die unbefugte Benutzung von Ausstattungen hinzugefügt.
- § 26: Neue Vorschriften für die unbefugte Benutzung von falschen Angaben hinzugefügt.
- § 27: Neue Vorschriften für die unbefugte Benutzung von Wappen, Flaggen, etc. hinzugefügt.
- § 28: Neue Vorschriften für die Beschaffung und Einziehung von ausländischen Waren hinzugefügt.
- § 29: Neue Vorschriften für die Buße hinzugefügt.
- § 30: Neue Vorschriften für die Beseitigung oder Vernichtung von widerrechtlich gekennzeichneten Gegenständen hinzugefügt.
- § 31: Neue Vorschriften für die Anwendung des Gesetzes bei Abweichungen hinzugefügt.
- § 32: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit von Gerichten hinzugefügt.