Files
laws-git/wzo/FASSUNG.md
LawGit Spiegel 18a4541d64 BGBl. 1961 I S. 549 · Neubekanntmachung · Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 549
Inkrafttreten: 1961-07-01; 1961-03-30 (Artikel 2 a)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-05-27

BGBl-Id: bgbl1-1961-34-4
1970-01-01 01:15:29 +00:00

2.8 KiB

WZO — 1961-05-27

  • Titel: Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 549
  • Inkrafttreten: 1961-07-01; 1961-03-30 (Artikel 2 a)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/34#page=1
  • Kurz: Die Neufassungen der genannten Gesetze treten am 1. Juli 1961 in Kraft, wobei Artikel 2 a bereits am 30. März 1961 wirksam wird.

Betroffene Stellen

  • § 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Löschung von Warenzeichen hinzugefügt.
  • § 10 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Klage auf Löschung hinzugefügt.
  • § 10 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Wirksamkeit der Entscheidung in Löschungsangelegenheiten hinzugefügt.
  • § 10 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Löschung im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 hinzugefügt.
  • § 12: Neue Vorschriften für Anmeldungen, Anträge, Widersprüche und Wiedereinsetzung hinzugefügt.
  • § 13: Neue Vorschriften für die Beschwerde gegen Beschlüsse hinzugefügt.
  • § 14: Neue Vorschriften für Gutachten des Patentamts hinzugefügt.
  • § 15: Neue Vorschriften für die Wirkung der Eintragung eines Warenzeichens hinzugefügt.
  • § 16: Neue Vorschriften für die Nutzung von Namen, Firma, etc. hinzugefügt.
  • § 17: Neue Vorschriften für Verbandszeichen hinzugefügt.
  • § 18: Neue Vorschriften für die Zeichensatzung hinzugefügt.
  • § 19: Neue Vorschriften für die Rolle der Verbandszeichen hinzugefügt.
  • § 20: Neue Vorschriften für die Übertragung des Rechts an Verbandszeichen hinzugefügt.
  • § 21: Neue Vorschriften für die Löschung von Verbandszeichen hinzugefügt.
  • § 22: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung hinzugefügt.
  • § 23: Neue Vorschriften für ausländische Zeichen hinzugefügt.
  • § 24: Neue Vorschriften für die unbefugte Benutzung von Warenzeichen hinzugefügt.
  • § 25: Neue Vorschriften für die unbefugte Benutzung von Ausstattungen hinzugefügt.
  • § 26: Neue Vorschriften für die unbefugte Benutzung von falschen Angaben hinzugefügt.
  • § 27: Neue Vorschriften für die unbefugte Benutzung von Wappen, Flaggen, etc. hinzugefügt.
  • § 28: Neue Vorschriften für die Beschaffung und Einziehung von ausländischen Waren hinzugefügt.
  • § 29: Neue Vorschriften für die Buße hinzugefügt.
  • § 30: Neue Vorschriften für die Beseitigung oder Vernichtung von widerrechtlich gekennzeichneten Gegenständen hinzugefügt.
  • § 31: Neue Vorschriften für die Anwendung des Gesetzes bei Abweichungen hinzugefügt.
  • § 32: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit von Gerichten hinzugefügt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.