Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689 Inkrafttreten: 1961-07-09 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-06-15 BGBl-Id: bgbl1-1961-40-1
705 B
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WBO — 1961-06-15
- Titel: Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
- Inkrafttreten: 1961-07-09
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/40#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert die Wehrdisziplinarordnung, insbesondere im Hinblick auf Sonderurlaub, Disziplinarstrafen und die Aussetzung von Beschwerdeverfahren.
Betroffene Stellen
- § 12 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Aussetzung des Beschwerdeverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen regelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.