Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 198 Inkrafttreten: 1962-04-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1962-03-31 BGBl-Id: bgbl1-1962-11-4
916 B
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VG — 1962-03-31
- Titel: Sechsundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (26. AbgabenDV-LA = 18. LeistungsDV-LA)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 198
- Inkrafttreten: 1962-04-01 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/11#page=14
- Kurz: Die Verordnung regelt die Berechnung von Minderungsbeträgen bei Ehegatten und die Verrechnung von Ausgleichsabgaben mit dem Anspruch auf Hauptentschädigung. Sie legt auch fest, wie der Zeitwert der Abgaben berechnet wird.
Betroffene Stellen
- § 31: Grundlage für die Berechnung der Abgabeschuld
- § 55 a: Berechnung des Minderungsbetrages
- § 55 b: Berechnung des Minderungsbetrages
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.