Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 401 Inkrafttreten: 1955-07-07 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1955-07-15 BGBl-Id: bgbl1-1955-22-1
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VERSCHG — 1955-07-15
- Titel: Gesetz über Todeserklärungen nach der Konvention der Vereinten Nationen vom 6. April 1950 über die Todeserklärung Verschollener
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 401
- Inkrafttreten: 1955-07-07
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/22#page=1
- Kurz: Das Gesetz regelt die Anwendung der Konvention der Vereinten Nationen über die Todeserklärung Verschollener und passt das Verschollenheitsgesetz sowie das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts an.
Betroffene Stellen
- § 1: Bestätigung der Geltung des Verschollenheitsgesetzes und des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts
- § 2: Anwendung des Verschollenheitsgesetzes und des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts auf das Verfahren nach der Konvention
- § 3: Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für das Aufgebotsverfahren
- § 4: Anordnung öffentlicher Bekanntmachungen
- § 5: Bestimmungen für Anträge auf Durchführung des Verfahrens nach der Konvention
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.