Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 871 Inkrafttreten: 1960-12-08 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-12-07 BGBl-Id: bgbl1-1960-62-3
782 B
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USTDV — 1960-12-07
- Titel: Verordnung über die Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 871
- Inkrafttreten: 1960-12-08 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/62#page=3
- Kurz: Die Verordnung regelt die Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer, einschließlich der Voraussetzungen für die Erteilung und Entziehung der Reisegewerbekarte sowie der Geltungsbereiche. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 81: Vorlage des Steuerheftes
- § 82: Vorlage des Steuerheftes
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.