Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 721 Inkrafttreten: 1958-10-17 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1958-10-17 BGBl-Id: bgbl1-1958-38-1
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USTDB — 1958-10-17
- Titel: Zehnte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 721
- Inkrafttreten: 1958-10-17
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/38#page=1
- Kurz: Die Verordnung ändert die Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz, insbesondere durch Einführung neuer steuerfreier Leistungen für ausländische Rechnung.
Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 1 und 2: Ersetzung der Paragraphenbezeichnung '§ 58 b Abs. 2 Ziff. 3' durch '§ § 50 a, 57 a'
- § 27: Einfügung von §§ 27 a und 27 b
- § 30 Abs. 1 Ziff. 2: Einfügung der Worte 'staubfrei gemacht oder' nach 'Gegenstände (Brennstoffe)'
- § 30 Abs. 1 Ziff. 9: Neufassung des zweiten Satzes
- § 42 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes
- § 46 Abs. 8: Streichung des Absatzes
- § 55 Abs. 7: Streichung des Absatzes
- § 57 Abs. 2 Ziff. 6: Neue Fassung der Ziffer
- § 57 Abs. 2 Ziff. 7: Einfügung des Wortes 'erworbenen' zwischen 'folgenden' und 'Gegenstände'
- § 57 Abs. 2: Einfügung der neuen Ziffer 9
- § 58, 58 a und 58 b: Streichung der Abschnitte
- § 60 Abs. 2 Ziff. 2 und 3: Neue Fassung der Ziffern
- § 72 Ziff. 7: Ersetzung der Worte durch neue Formulierung
- § 75 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe a: Ersetzung des Wortes 'und' durch einen Beistrich und Ergänzung eines Halbsatzes
- Freiliste 2 (Anlage 1 zu § 20 Abs. 2 Ziff. 1 und § 21 Ziff. 1): Neue Fassungen für die Positionen 'Edelsteine', 'Holz', 'Kautschuk', 'Kork', 'Krabben (Garnelen)' und 'Perlen'
- Verzeichnis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen nach der Einfuhr (Anlage 2 zu § 22): Neue Fassungen für die Ziffern 3, 4, 9 und 17
- Vergütungsliste (Anlage 3 d zu § 79 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz): Ersetzung durch die anliegende Vergütungsliste (Anlage 3 e zu § 79 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz)
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.